Förderung

Landwirtschaftliche Betriebe erhalten staatliche Förderung, die so genannten Ausgleichs- oder Direktzahlungen, weil sie eine stabile Versorgung der Bevölkerung mit hochwertigen, gesunden und bezahlbaren Lebensmitteln sichern. Die Fördergelder mildern die Folgen schwankender Agrarpreise auf den Weltmärkten.

Außerdem gleichen sie die im weltweiten Vergleich hohen Standards im Umwelt-, Tier-, Arbeits- und Verbraucherschutz aus, die die deutschen und bayerischen Lebensmittel verteuern. Darüber hinaus entlohnt die Förderung die gesellschaftlichen Leistungen der Landwirtschaft wie Erhalt und Pflege von Natur-, Kultur-, und Erholungslandschaften.
Ein Teil der Mittel ist an Programme gekoppelt, die zum Beispiel Investitionen, Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums, besonders umweltfreundliche Anbauverfahren oder Leistungen für den Hochwasserschutz fördern.

Meldungen

Antragstellung 2024 für KULAP-Maßnahmen
Streuobstpflege und Anlage von Agroforstsystemen

blühende Apfelbäume auf einer Wiese vor einem Holzstapel

Seit 1. September 2024 ist die diesjährige Antragstellung für die beiden KULAP-Maßnahmen I82-Streuobstpflege (bis zum 30. September 2024) und I84-Einrichtung von Agroforstsystemen (bis zum 15. Oktober 2024) möglich. 

Weitere Informationen – Staatsministerium Externer Link

Förderantragstellung
Bayerisches Sonderprogramm Landwirtschaft Digital (BaySL Digital)

Drohne über Weinreben

Für Landwirte, die z. B. in Agrarsoftware, chemiefreie Beikrautregulierung oder in Sensorik in der Tierhaltung investieren wollen, ist die Förderantragstellung wieder möglich. Nach der neuen Förderrichtlinie können auch drohnengetragene Sensorik/Aktorik zur Pflanzen­bestandsanalyse und Ausbringung von Nützlingen sowie digitale Optimierungs­maßnahmen zur Effizienzsteigerung von Bewässerungsanlagen gefördert werden. Die Antragstellung erfolgt online über iBALIS.  

Förderwegweiser - Staatsministerium Externer Link