Aus Brunnen oder Oberflächengewässern
Regelungen zur Bewässerung von Feldern

Bewässerungsgerät beregnet Felder

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Unser Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Deggendorf-Straubing informiert, was bei der Bewässerung von Feldern zu beachten ist.

Wasserrechtliche Erlaubnis notwendig (nach Art. 15 BayWG)

Grundwasser aus einem Brunnen darf nur entnommen werden, wenn eine wasserrechtliche Erlaubnis vorliegt.

Zuständig:
Landratsamt Straubing-Bogen
(Regina Harbeintner, Tel. 09421/973-264416)


Landratsamt Deggendorf
(Kerstin Krautstorfer, Tel. 0991/3100-409)

Zulässiger Wasserverbrauch

  • Der Wasserverbrauch ist auf das notwendige Maß zu beschränken.
  • Die jeweils gestattete Wassermenge steht in der wasserrechtlichen Erlaubnis.

Beregnungszeiten

  • Grundsätzlich darf nur in den frühen Morgen-, späten Abend- und Nachtstunden beregnet werden.
    Beregnungszeiten: 17 Uhr bis 10 Uhr
  • Beregnung mittels Tröpfchenbewässerung:
    Beregnungszeit: keine zeitliche Beschränkung
  • Beregnung frisch gepflanzter Gemüsepflanzen:
    Beregnungszeit: in der ersten Woche keine zeitliche Begrenzung