Grundwasser- und Arbeitsschutz
Sicherheit rund um den Bewässerungsbrunnen

Rund um einen Bewässerungsbrunnen gilt es, im Sinne des Arbeits- und des Wasserschutzes einiges zu beachten.

In der deutschen Trinkwasserverordnung liegt der Grenzwert für Nitrat bei maximal 50 mg pro Liter Wasser. Wirkstoffe aus Pflanzenschutzmitteln dürfen in nur in sehr viel geringerer Dosis im Grundwasser vorkommen. Der so genannte Vorsorgegrenzwert bei Pflanzenschutzmitteln liegt bei 0,1 Mikrogramm pro Liter. Das entspricht einer Menge von einem Gramm in 10.000 Kubikmetern Wasser.

Um einen ungewollten Eintrag in den Brunnen zu vermeiden, muss der Betreiber das Niederschlagswasser vom Brunnenkopf wegleiten. Dies kann durch eine leichte Anböschung rund um den Brunnenkopf erreicht werden.

Darüber hinaus wird empfohlen, in einem Radius von fünf Metern um den Brunnenkopf,

  • auf jegliche landwirtschaftliche Nutzung zu verzichten,
  • diese Fläche gezielt mit Gras einzusäen.
Brunnen mit Anböschung zum Brunnenkopf

© Alois Dorfmeister

Brunnenumfeld ohne Bewirtschaftung

© Alois Dorfmeister

Des Weiteren empfiehlt die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau gemäß Unfallverhütungsvorschrift für Güllelagerung, Gruben, Kanäle und Brunnen: (Stand: 1. Januar 2000 in der Fassung vom 1. Mai 2017):

  • § 2 Sicherung gegen Hineinstürzen: Der Unternehmer muss sicherstellen, dass Gruben, Kanäle und Brunnen durch Umwehrungen oder Abdeckungen gegen Hineinstürzen von Personen gesichert sind.
  • § 3 Öffnungen: Der Unternehmer muss sicherstellen, dass Personen nicht in Entnahme-, Einsteig- oder ähnliche Öffnungen stürzen können.
Bei einem Unfall haften der Brunnenbetreiber und der Grundstücksbesitzer.
Fragen zu Sicherheit rund um den Bewässerungsbrunnen beantwortet Alois Dorfmeister vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Deggendorf-Straubing unter Telefon 0991/208-2128 oder unter:

poststelle@aelf-ds.bayern.de

Detaillierte Informationen liefert folgendes Merkblatt, das die Arbeitsgemeinschaft Landtechnik und Landwirtschaftliches Bauwesen in Bayern e. V. (ALB Bayern) mit dem Bayerischen Umweltministerium erstellt hat.

Merkblatt Brunnen - ALB Externer Link