Landwirte und Verbraucher
Beim Kiebitzschutz sind alle gefordert

Kiebitz am Wasser

Laut Naturschutzbund Deutschland e.V. sind die Kiebitzbestände zwischen 1992 und 2016 in Deutschland um 88 Prozent zurückgegangen. Dies bringt die Landwirtschaft in die Debatte, denn ein Grund sind die kleiner werdenden Lebensräumen mitunter auch durch intensive Landnutzung. Durch Bebauung, Straßenverkehr und Lärm durch ein geändertes Freizeitverhalten gehen die Lebensräume ebenfalls zurück.

Der Kiebitz steht auf der Roten Liste als "stark gefährdet". Landwirte und Verbraucher sind gefordert, um ihn und weitere Feldvögel und Wiesenbrüter zu schützen.

Der Gelegeschutz für Feldvögel und Wiesenbrüter trägt zum Natur- und Artenschutz bei. Auf Feldstücken, die in den entsprechenden Gebietskulissen für Feldvögel und Wiesenbrüter liegen, ist besonders aufzupassen. In den Landkreisen Deggendorf und Straubing trifft dies hauptsächlich für Gebiete an Donau und Isar zu.

Öffentlich einzusehen sind diese Gebiete online im FIN-Web des Landesamts für Umwelt unter der Wiesenbrüterkulisse. Da in den letzten Jahrzehnten Grünland in Acker umgewandelt wurde, sind auch Äcker im Wiesenbrütergebiet. Oft werden in noch brachliegenden Äckern, auf denen später Mais oder Zuckerrüben angebaut werden, Kiebitzgelege vorgefunden. Kiebitze bevorzugen offene Flächen mit niedriger Vegetation und Offenboden, die durch hohe Wasserstände besonders feucht sind.
Landwirte aufgepasst
Die Nester sind oft in einer Mulde am Boden mit meist vier Eiern. Die durchschnittliche Brutzeit beträgt etwa 28 Tage. Da die Eier teils braun, teils ockerfarben sind, sind die Nester nicht leicht zu entdecken. Was aber schon beobachtet werden kann, ist das Landen von Kiebitzweibchen auf den Äckern. An der Landestelle sind meistens Nester zu finden. Hier müssen die Landwirte besonders aufpassen, um die Gelege zu schützen. Aufpassen heißt, das Umfeld des Kiebitzgeleges großzügig zu umfahren. Eine Markierung der Gelege wäre für weitere Bewirtschaftungsmaßnahmen eine Erleichterung, um das Nest nicht zu übersehen. So entsteht um das Nest eine "Kiebitzinsel".

Die Brutzeit beginnt je nach Witterung bereits ab Mitte März. Bei Verlust des Nests legen die Kiebitze ein Nachgelege an. Das bedeutet die Aufzuchtzeit der Brut und Jungvögel erstreckt sich von Mitte März bis etwa Mitte Juni. Beobachtet man Balzflüge von Kiebitzen, so handelt es sich um Männchen, die ihr Revier verteidigen wollen.

Hinweis zur Maisaussaat

Bei der Maisaussaat empfiehlt das Amt für Ernährung Landwirtschaft und Forsten Deggendorf-Straubing, soweit betrieblich möglich, auf eine Bodenbearbeitung zur Gülleeinarbeitung beziehungsweise Maisaussaat zu verzichten beziehungsweise bei Sichtung eines Geleges zu umfahren. Neben einer Bodenbearbeitung bis Ende März, das heißt bevor Kiebitze Eier legen, stellt für Flächen in diesen Gebietskulissen die Maisaussaat im Direktsaatverfahren mit reduzierter Fahrgeschwindigkeit eine sinnvolle Möglichkeit dar, um Gelege zu erhalten. Wenn auf eine Bodenbearbeitung nicht verzichtet werden kann, sind Überfahrten in den frühen Morgenstunden oder abends zu vermeiden, denn da besteht höchste Gefahr die Kiebitze aus dem Schlaf zu holen und zu erschrecken. Sollten die Eier noch nicht gelegt sein, kann das Kiebitzweibchen noch ausweichen.

Die Gülleausbringung in der Wiesenbrüterkulisse sollte nach Möglichkeit erst bei einer Bestandshöhe des Maises von 35 bis 50 cm durchgeführt werden. Somit wären Verluste in der Brut- und Aufzuchtzeit deutlich entschärft.

Vor allem, wenn die Einsaat aufgrund der Witterung ohnehin nach hinten verschoben werden muss, ist es für den Kiebitz hilfreich, wenn die Einsaat erst ab dem 20. Mai geschieht. Dann sind die Überlebenschancen der Erstbrut hoch. Aus landwirtschaftlicher Sicht ist der 20. Mai sehr spät, um einen rentablen Ernteertrag erzielen zu können.

Kiebitzgelege brauchen Ruhe
Falls ein brütender Kiebitz bei der Bewirtschaftung gesehen wird, ist es hilfreich, diese Stelle zu markieren und sie bei weiteren Bewirtschaftungsgängen kleinräumig zu umfahren. Doch nicht nur Landwirte können die Gelege schützen: Oft gehen Erholungssuchende auf Feldwegen spazieren. Dabei müssen Hunde unbedingt an der Leine geführt werden. Auch das Befahren der Feldwege mit Motorrädern oder Quads ist zu vermeiden, denn durch die laute Motorgeräusche könnten Brutvögel aus Angst flüchten und nicht mehr zum Gelege zurückkehren. Somit kann jeder, Landwirte und Verbraucher, zum Artenschutz beitragen.
Fressen und gefressen werden
Beutegreifer sind keine Freunde für die Küken der Kiebitze. In offenen Bodennestern sind diese für die noch nicht flugfähigen Jungvögel leichte Beute. Doch in der Natur gilt das alte Gesetz "fressen und gefressen werden". Auch die Eier in den Gelegen sind in ständiger Gefahr von Füchsen heimgesucht zu werden. Auch Krähen und Greifvögel treten als Nesträuber auf.

Ansprechpartner sind die Wildlebensraumberater des Amts für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten:

Alois Dorfmeister
AELF Deggendorf-Straubing
Amanstraße 21a
94469 Deggendorf
Telefon: 0991 208-2128
Fax: +49 991 208-2190
E-Mail: poststelle@aelf-ds.bayern.de

Landkreis Deggendorf

Hans Laumer
AELF Deggendorf-Straubing
Kolbstraße 5a
94315 Straubing
Telefon: 09421 8006-1324
Fax: +49 991 208-2190
E-Mail: poststelle@aelf-ds.bayern.de

Landkreis Straubing-Bogen

Ansprechpartnerin Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V. (LBV):

Alina Rudolf
Gebietsbetreuerin "Wiesenbrüter im Donautal"
Mobil: 0162 4199205
E-Mail: alina.rudolf@lbv.de